Mal wieder muss der Staub von diesem Blog gepustet werden *pust*

Ab jetzt wird es hier wieder lebhafter, versprochen. Fangen wir an:

Zensursula von den Laien

Zensursula von den Laien

Seit Donnerstag ist das umstrittene Gesetz nun – erstmal befristet auf drei Jahre – beschlossen. Merkwürdigerweise ohne großen Medienrummel hat der Bundestag am Abend das Gesetz zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet mit 389 zu 128 Stimmen bei 18 Enthaltungen beschlossen. Die Internetprovider werden somit verpflichtet, DNS-Serversperren gegen vom BKA übermittelte IP-Adresse zu verwirklichen.

Das Totschlagargument „Kinderpornografie“ hat gezogen. In bester G.W. Bush Manier („wer nicht für uns ist, ist gegen uns“) hat Frau von der Leyen ihre Wahlkampfkosmetik aufgetragen („Wer gegen die Sperren ist, ist wahrscheinlich KiPo-Konsument“). Weitsicht über das Missbrauchspotential hat man den fast 150.000 Zeichnern der Petition gegen das Gesetz offenbar in keister Weise zugetraut, so dass diese Petition komplett ignoriert worden ist.

Das ist meiner Meinung nach ein Skandal. Hier wurde ein ganz klar antidemokratisches Gesetz erlassen, ein Instrument, welches – davon gehe ich fest aus – ganz schnell auch in anderen Bereichen (rechts-/linksradikale Propaganda, Communities oder Server sogenannter „Killerspiele“, Online-Glücksspiele etc. pp.) Anwendung finden wird. Die Gegner solcher – im Moment noch abrufbarer – Inhalte stehen bereits in den Startlöchern, so haben bereits Bürgerinitiativen zur Suchtprävention angekündigt, eine Ausweitung der Sperren auf Internetseitpräsenzen von Online-Casinos anzustreben. Eine Hemmschwelle wurde übertreten, ein Tabu gebrochen.

Nur um es ganz deutlich zu machen: Über die Internetsperren gibt es KEINERLEI Kontrolle von dritter Seite. Mit dem Argument, dass nur so wenig Personen wie möglich Kenntnis davon erhalten dürfen, welche Seiten genau gesperrt werden, hat das BKA als exekutives Organ die alleinige Autorität, Seiten sperren zu lassen oder Sperren aufzuheben. Eine Bestätigung einer Sperrung durch einen Richter (Judikative) oder durch Gesetze (Legislative) ist ganz bewusst nicht vorgesehen.Die Aufsicht über die Sperren, sollen der Behörde für Datenschutz zugeschoben werden, diese weißt die Verantwortung aber vehement von sich und verweist darauf, dass so etwas nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

Dieses Vorgehen verstösst gegen die grundsätzlichsten Fundamente, auf der unsere freiheitlich demokratische Grundordnung basiert. Die Exekutive (und damit die Regierung – das Bunsdesinnenministerium als oberster Dienstherr des BKA) ist nun völlig legal in der Lage, allein und ohne jegliche Kontrolle zu bestimmen, was wir im Internet anschauen dürfen oder was nicht. Das ist ein ganz großer Schritt in die Richtung eines totalitären Regimes.

Im Ausland wird Deutschlands Internetzensur daher auch bereits in einem Atemzug mit China, Nordkorea und dem Iran genannt (Wall Street Journal).

Kommentar im Stern

Besonders der letzte Satz ist genau richtig:

Die Freiheit, die uns das Internet schenkt, muss es uns wert sein, sie nicht deshalb einzuschränken, weil uns die gangbaren Wege, ihren Missbrauch zu schützen, zu teuer sind.

Die Initiatoren der Petition haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Mal schauen, was dabei rum kommt.

Leider hat nur der umstrittene SPD-Abgeordnete Jörg Tauss offen Stellung zu der Gesetzesinitiative und seinem Abstimmverhalten bezogen. Tauss hat seine Konsequenz gezogen, ist aus der SPD ausgetreten und der Piratenparte beigetreten, so dass diese nun ihren ersten Bundestagsabgeordneten haben. Da gegen ihn derzeit ohnehin wegen des Besitzes vom Kinderpornografie ermittelt wird, kann er völlig ungeniert seine Ablehnung des Gesetzes kund tun – den Ruf Konsument von Kinderpornografie zu sein hat er eh weg. Genau das dürfte nämlich ein Grund für viele Abgeordnete gewesen sein, für das Gesetz zu stimmen: Bloß nicht ins Kreuzfeuer geraten, mich betrifft es ja nicht.

Wer auf dem Laufenden bleiben will:

http://www.zensursula.net/