Dass wir uns dieses Mal auf die Bundestagswahlen freuen können, darf bezweifelt werden. Vielleicht ist es besser, so lange es noch nicht so ist. Fest steht nämlich, dass sich unser Land aufgrund der Weltwirtschaftskrise in einer ziemlich prekären Lage befindet, und ganz egal, wie der Weg daraus aussieht, es wird uns nicht gefallen, denn es wird wieder die Mehrheit der Deutschen – diejenigen, die aber auch gar nichts mit der Finanzkrise zu tun haben – die Zeche der wenigen zahlen dürfen, welche sich verspekuliert haben und jetzt Milliarden aus den Steuertöpfen erhalten.

Die Union beispielsweise denkt derzeit Zeitungsberichten zufolge über eine Angleichung des Mehrwertsteuersatzes nach. Derzeit zahlen wir auf Frischwaren wie Lebensmittel und Schnittblumen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von nur 7%. Diese Ermäßigung soll angeblich nach den Wahlen aufgehoben werden. Dann soll für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz (welcher um 1 Prozentpunkt auf 18% gesenkt wird) fällig sein. Lebensmittel und damit die Lebenshaltungskosten werden somit erheblich teurer werden. Selbstverständlich dementiert die Union derartige Pläne fleißig – ist ja auch nicht gerade wahlkampfförderlich. Dumm nur, dass der Rat der Wirtschaftsweisen keine andere Möglichkeit sieht, die Rekordverschuldung noch abzufangen, außer Sozialleistungen zu kürzen und Steuern zu erhöhen. Wann hätte sich die Union irgendwann schon mal nicht an den Rat der Wirtschaftsweisen gehalten?

Weiterhin erwägt die Union angeblich, ob HatzIV-Empfänger nicht zukünftig statt des Wohngeldes, was sich an den tatsächlichen Mietkosten orientiert nur noch eine Mietkostenpauschale erhalten. Auch damit können angeblich wieder Milliarden eingespart werden.

Was fällt auf? Es ist vor allem mal wieder der kleine Mann, der weiter geschröpft werden und für die Gier von Managern, die die Taschen nicht voll genug stopfen konnten, bezahlen soll.

Auch die Praxisgebühr, so hat das Bundessozialgericht heute in einem Grundsatzurteil festgestellt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Ein Mann aus Bayern hatte geklagt, weil er als gesetzlich versicherter Arbeiter bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal zur Kasse gebeten würde, während privat Versicherte keinerlei Praxisgebühr entrichten müssten. Gleichzeitig habe er aber als Arbeiter keinenMöglichkeit, in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Naja, das war zu erwarten. Das Gesundheitssystem wäre zusammengebrochen, wenn die Krankenversicherungen auf die Praxisgebühr verzichten müssten. Nur weil in anderen Ländern das Gesundheitssystem wunderbar über Kopfpauschalen finanziert wird, muss das ja hier nicht funktionieren. Hier muss den Reichen und gut Betuchten natürlich die Möglichkeit offen stehen, sich und ihren Wohlstand dem Solidaritätsprinzip zu entziehen.